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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SP KI Media
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen SP KI Media, Inhaber Steven Prägitzer, Auf dem Bilzacker 19, 55743 Idar-Oberstein (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Produktion von KI-gestützten Werbevideos und damit verbundene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von KI-gestützten Werbe- und Videoinhalten sowie damit verbundene Leistungen wie Konzeption, Gestaltung und Postproduktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Einsatz von KI-Werkzeugen. Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-generierte Ergebnisse in Charakter und Detail variieren können und ein exakt reproduzierbares Ergebnis nicht geschuldet ist. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Zielsetzung, nicht ein bestimmter technischer Herstellungsweg.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebot bis zu drei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst ausschließlich kleinere Anpassungen am bereits gelieferten Entwurf, etwa den Austausch einzelner kurzer Szenen, kleinere Anpassungen von Text, Schnitt, Timing oder Farbe. Nicht von einer Korrekturschleife umfasst sind grundlegende Änderungen, die einer Neuproduktion gleichkommen. Dazu zählen insbesondere eine geänderte Grundidee oder ein geändertes Konzept, der Austausch des überwiegenden Teils des Videomaterials, eine vollständige Neugenerierung sowie ein Wechsel oder eine grundlegende Neubearbeitung der Musik. Die Musik wird eigens auf das jeweilige Video abgestimmt und ist fester Bestandteil der Produktion; ein nachträglicher Austausch der Musik gilt daher stets als Neuproduktion. Solche Änderungen gelten als neuer Auftrag und werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder in Textform (auch per E-Mail oder über Messenger) bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Bilder, Objektaufnahmen, Texte) über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Projektbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu verlangen.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Werden im Rahmen des Auftrags Inhalte erstellt, an denen der Auftragnehmer durch eigene kreative Bearbeitung (insbesondere Schnitt, Compositing, Farbkorrektur, Sounddesign, Effektbearbeitung sowie redaktionelle Auswahl und Zusammenstellung des Materials) maßgeblich mitgewirkt hat, steht dem Auftragnehmer hieran, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) vorliegen, das Urheberrecht zu; dieses ist nicht übertragbar. Bei Inhalten, die ausschließlich durch Künstliche Intelligenz erzeugt wurden, ohne dass eine solche weitergehende eigenständige kreative Bearbeitung erfolgt ist, können nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland urheberrechtliche Schutzrechte ganz oder teilweise nicht entstehen; in diesem Fall räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ihm tatsächlich zustehenden Rechte im gesetzlich möglichen Umfang ein.
(2) Der Auftraggeber erhält, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem fertig gelieferten Video für den vertraglich vereinbarten Zweck. Das Recht des Auftragnehmers zur Eigenwerbung gemäß § 7 bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Veröffentlichung oder Nutzung nicht gestattet.
(4) Erweiterte Nutzungen, insbesondere die Nutzung einzelner Bestandteile des Videos, die Weitergabe an Dritte einschließlich Konzern- oder Tochterunternehmen, sowie TV-, Kino- oder Rundfunkausstrahlung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
(5) Das gelieferte Video ist für die Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Roh-, Zwischen- und Projektdateien sind nicht Vertragsgegenstand und verbleiben beim Auftragnehmer; ihre Herausgabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 7 Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Inhalte nach deren Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, im Portfolio und in Showreels, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber hat das gelieferte Werk innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung in Textform, gilt das Werk als abgenommen.
(2) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-generierte Inhalte im Einzelfall rechtlichen Einschränkungen unterliegen können (z. B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter). Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit einer vom Auftraggeber gewünschten Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks.
§ 10 Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.